AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1.1.2004
1. Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, dies gilt auch dann, wenn anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.
2. Angebote, Preise und Schriftform
Unsere Angebote sind unverbindlich. Eingehende Aufträge werden erst durch die dem Auftraggeber zugehende schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Dies gilt ebenfalls für mündliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen jeder Art.
Sollte sich nach Vertragsabschluss in den Preisgrundlagen wesentliche Veränderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. In diesem Falle ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrage zurückzutreten, falls seit Vertragsabschluss eine Preissteigerung von mindestens 10% zu verzeichnen ist. Die den Lieferanten bis dahin entstandenen Kosten an Material und Arbeitslohn sind uns zu erstatten.
Nachträgliche Änderungen (nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
Die im Angebot enthaltenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk des jeweiligen Herstellers ausschließlich Verpackung, soweit es im Angebot nicht anders definiert wird. Nebenkosten für Schablonen, Klischees und Einrichtung fallen auch bei Nachbestellungen erneut an.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Datum des Versandes der Ware ausgefertigt.
Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Dieses gilt sowohl für die Hauptrechnung als auch für Teil- und Nachlieferungen.
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf von 30 Tagen gerät der Schuldner auch ohne Mahnung sofort in Verzug!
Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.
Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, so ist der Lieferant berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrage fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Lieferant ist in diesem Falle außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei uns unbekannten Bestellern erfolgt die Lieferung gegen sofortige Vorauszahlung, Barzahlung, Nachnahme, Bankbürgschaft oder Bankauskunft nach unserer Wahl.
Der Lieferant ist berechtigt, mit seinen Forderungen Gegenforderungen aufzurechnen, die dem Auftraggeber gegenüber den mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen zustehen. Für den Fall, dass der Auftraggeber gegen den Lieferanten seinerseits Forderungen hat, ist der Lieferant fernerhin befugt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen.
Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger Ansprüche die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder eines Zurückhaltungsrechts nicht zu, es sei denn, dass Gegenforderungen vom Lieferanten ausdrücklich anerkannt bzw. vom Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.
Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und Nebenkosten zu tragen.
4. Expressaufträge
Für Expressaufträge wird ein Aufschlag von 30% auf die Werbeanbringungskosten erhoben, mindestens jedoch EUR 50,- zzgl. der anfallenden Expresskosten für den Versand.
5. Bemusterung
Katalogabbildungen sind nicht verbindlich. Ware, die bei uns ohne vorherige Bemusterung bestellt wird, ist nachträglich von Reklamationen die Standardqualität des Artikels betreffend ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Aufträgen mit Werbeanbringung, bei denen aus Termindruck oder anderen Gründen auf ein Freigabemuster verzichtet wird, bezüglich der Umsetzung der Werbeanbringung. Muster können nur gegen Berechnung ohne Rückgaberecht geliefert werden!
6. Lohnaufträge
Fremdartikel müssen zur Veredelung durch uns frei Haus angeliefert werden. Wir bestätigen den Empfang, aber nicht die Stückzahl des Inhaltes. Trotz größter Sorgfalt ist bei der Werbeanbringung ein geringer Ausschuss unvermeidbar. In diesem Falle haften wir ausschließlich bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Handlung in Höhe der von uns zu erbringenden Leistung.
7. Druckvorlagen
Anfallende Satz- und Reprokosten sowie jegliche nötige Datenbearbeitung werden auf jeden Fall nach Aufwand mit je EUR 80,- pro Grafikstunde berechnet. Filmerstellungskosten werden zu Selbstkosten weiterbelastet. Für vom Auftraggeber gestellte Daten oder Druckvorlagen übernehmen wir keinerlei Haftung.
8. Korrekturabzüge
Der Auftraggeber erhält Korrekturabzüge automatisch nur bei von uns erstellten Vorlagen. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Bei telefonisch durchgegebenen Texten für den Werbeaufdruck sowie bei gestellten Filmen können wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Das Risiko trägt der Auftraggeber.
9. Storno
Bei Stornierung bereits laufender Aufträge werden sämtliche bereits angefallenen Kosten (Satz/Repro/Filme/Werkzeuge/Materialbeschaffung) sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5%, mindestens jedoch EUR 50,- in Rechnung gestellt.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Lieferanten oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten.
Werkzeuge, auch bei für Auftraggeber geschützten Artikeln, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteile oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben.
Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen des Lieferanten oder Einlösung der dafür gegebenen Schecks ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
Aus begründetem Anlass ist der Auftraggeber auf Verlangen des Lieferanten verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Lieferanten bekanntzugeben sowie Namen und Anschrift der Abnehmer offenzulegen.
An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftigen Forderungen des Lieferanten aus Warenlieferung ein Pfandrecht bestellt.
11. Lieferung
Bei Großaufträgen behalten wir uns eine gesonderte Abwicklung bezüglich Lieferung und Bonitätsprüfung Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse, sowie immer unverzollt und unversteuert auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bzw. Empfängers.
12. Lieferungsmöglichkeit und Lieferverzögerungen
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart.
Sämtliche unmittelbar an uns erteilten Aufträge können innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Eingang von Lieferanten abgelehnt werden.
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder nach Fertigstellung eingelagert wird.
Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an die Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Freigabemuster müssen bei Fixterminen in der von uns vorgegebenen Zeit ohne Änderungen freigegeben werden, ansonsten verliert der Fixtermin seine Gültigkeit; der Besteller ist dadurch aber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei "Frei Sendungen", die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl des Lieferanten überlassen - Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
13. Lieferverzug, Lieferunmöglichkeit
Für den Fall des Leistungsverzuges des Lieferanten oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz entgangenen Gewinns nur verlangen, wenn der Lieferant oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
14. Minder-/Mehrlieferung
Wir sind bemüht, genaue Stückzahlen zu liefern. Bei Artikeln mit Werbeanbringung gilt mit der Bestellung eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 15 % als technisch unvermeidbar anerkannt.
15. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so kann der Lieferant die Rechte aus BGB § 326 geltend machen. Macht der Lieferant von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so steht ihm daneben noch ein Ersatzanspruch in dem Umfange zu, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäftes vertraut hätte.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
16. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgänge entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen haben innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Versand der Sendung zu erfolgen. Spätere Reklamationen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Lieferung.
Der Lieferant hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine weitgehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflicht sowie für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären.
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.
Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Versand zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos.
17. Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten.
Produktionsmittel, wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen etc. bleiben Eigentum des Lieferanten. Dem Lieferanten übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. bleiben im Hause des Lieferanten, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung erwünscht wird.
18. Impressum
Der Lieferant kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist das Amtsgericht Wuppertal.
20. Datenschutz
Gem. §26 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden persönlichen Daten gespeichert werden.
21. Sonstiges
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Verbindlichkeit des ganzen Vertrages.